Rechtsvortritt/Trottoirüberfahrt
Rechtsvortritt/Trottoirüberfahrt
21. Oktober bei der A-Z Fahrschule in Gossau.
Rolf Bader hat uns liebenswürdigerweise die die Infrastruktur zur Verfügung, Räume mit Mineralwasser und Bonbon.
Teilnehmer: 21 Fahrlehrer (eher fortgeschrittenen Alters)
Kaeshif Memeti als Gast.
Referenten:
Bernhard Schnyder, Fachspezialist Verkehrsprojekte, Stadtpolizei St. Gallen 071 224 61 23
Andreas Rutz, Verkehrspolizei, Verkehrstechnik, Kantonspolizei, 058 229 45 51
Mit einer Präsentation hat Berny Schnyder die Problematik erklärt. Er hat uns eine korrekte Trottoirüberfahrt aufgezeichnet aber auch darauf hingewiesen, dass viele Trottoirüberfahrten und die baulichen Massnahmen unkorrekt ausgeführt sind und demzufolge als Rechtsvortritt gelten. Bei den Definitionen geht es um Zentimeter und Nuancen, was von blossem Auge nicht auszumachen ist.
Diese Kreuzungen und Einfahrten betitelte er als „unkorrekte Trottoirüberfahrt“, worüber die Staatsanwaltschaft zu beurteilen habe!!
Ich habe die Fahrlehrerschaft noch nie so ratlos und still gesehen! Fast keine Kommentare oder Erwiderungen.
Pause: das zweimeterlange Sandwichbrot und ein starker Kaffee konnte die Stimmung leicht heben.
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