Der Weg zum Führerausweis

Der Führerausweis – für viele bedeutet er das Billet zur grossen Freiheit: erwachsen und mobil sein!

Doch bis zum grossen Schritt in die Freiheit braucht es viele kleine Schritte. Hier erfahren Sie, wie Sie sicher und erfolgreich zum Auto- oder Motorradlenker oder Lastwagenführer werden. Der Weg führt über den Nothilfeausweis zum Lernfahrausweis bis zur Führerprüfung. Haben Sie diese bestanden, erhalten Sie vorerst einen provisorischen Führerschein. Definitiv wird er, wenn Sie erfolgreich die obligatorische Weiterbildung der 2. Phase absolviert haben.

So kommen Sie zum Lernfahrausweis

Wenn Sie noch keinerlei Ausweise zum Führen eines Motorfahrzeuges haben, führt der Weg zuerst zur Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Diese Behörde bestätigt Ihre Identität und leitet Ihr Lernfahrausweisgesuch an das Strassenverkehrsamt weiter. Das Strassenverkehrsamt gibt Ihnen die Zulassung zur Basistheorieprüfung, und nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis. Hier finden Sie die Kontaktinfos der Strassenverkehrsämter. Hier finden sie Details zum Erhalt des Führerausweis

Wie anmelden?

Die Einwohnerkontrolle bestätigt Ihre Identität:

  1.   ID Karte, Pass oder Ausländerausweis mitnehmen
  2.   2 Passfotos mitbringen
  3.   Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
  4.   Sehtest vom Optiker beilegen (nicht älter als 24 Monate)

Der Lernfahrausweis als Geburtstagsgeschenk

Reichen Sie das Gesuch für den Lernfahrausweis rechtzeitig vor dem 17. Geburtstag ein. Bereiten Sie sich mit Hilfe Ihrer Fahrschule seriös auf die Theorieprüfung vor. Absolvieren Sie diese erfolgreich einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag – und Sie bekommen den Lernfahrausweis termingerecht als Geburtstagsgeschenk!

Der Nothelferkurs

Damit Sie den Lernfahrausweis bekommen, brauchen Sie einen Nothelferausweis, der nicht älter als 6 Jahre ist. Den Nothelferausweis erwerben Sie in einem Nothelferkurs, wo Sie die Grundlagen der Ersten Hilfe kennen lernen. Fragen Sie Ihre Fahrschule, ob sie solche Kurse anbietet, oder welche Kurse sie empfehlen kann.

Die Theorieausbildung

Verkehrskunde beim OFV

Bevor Sie den Lernfahrausweis bekommen, müssen Sie die Theorieprüfung bestehen. Der sicherste Weg zur Theorieprüfung führt über eine Fahrschule. Sie wird Ihnen helfen, die Regeln für den Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern so zu verstehen, dass Sie sie in der anschliessenden praktischen Ausbildung leicht auf der Strasse umsetzen können.

Die Alternative dazu: selber lernen. Sie beschaffen sich Unterlagen oder ein entsprechendes Computerprogramm und üben so lange, bis Sie wissen, bei welchen Antworten Sie ein Kreuz machen müssen. Allerdings haben Sie so die Regeln vermutlich weniger gut verstanden und werden mehr Schwierigkeiten haben, sie auf der Strasse umzusetzen. Umso mehr Zeit werden Sie in der praktischen Fahrausbildung brauchen.

Das Stoffprogramm der Basistheorie:

  • Grundregel
  • Benützung der Strasse
  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Kreuzen / Überholen
  • Einspuren / Abbiegen
  • Lichtsignalanlage / Verkehrsregelung durch Polizei
  • Wegfahren, Rückwärtsfahren, Wenden / Zeichengebung
  • Verhalten gegenüber Fussgängern
  • Verhalten an Bahnübergängen
  • Verhalten gegenüber öffentl. Verkehr/Strassenbahnen
  • Verhalten auf besonderen Strassen
  • Benützung der Autobahn und Autostrasse
  • Halten und Parkieren
  • Strassensignalisation
  • Beleuchtung
  • Masse und Gewichte/Ladung
  • Zulassung von Personen und Fahrzeugen
  • Verhalten bei Unfällen

An der Theorieprüfung werden – je nach Kategorie – 30 bis 50 Fragen gestellt. Wer 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden und ist damit dem Lehrfahrausweis einen entscheidenden Schritt näher gekommen.

Die praktische Ausbildung

Führerschein Informationen | l-auto.ch

Die solide Basis zum Lenken eines Motorfahrzeuges vermittelt ein professioneller Fahrlehrer. Wählen Sie eine Fahrschule, welche die von Ihnen angestrebt Ausbildung anbietet. Mit den folgenden Ausbildungselementen, die für alle Ausweiskategorien gelten, werden Sie nicht nur die Fahrprüfung bestehen, sondern sich auch sicher im Strassenverkehr bewegen:

  • Vorschulung:

    Die Bildung des Grundverständnisses der Fahrdynamik, Blicktechnik und der Beherrschung der Fahrzeugbedienung. Diese Ausbildung findet ausserhalb des Verkehrs, vorwiegend auf verkehrsarmen Strassen, Plätzen oder Pisten (Fahrhof) statt. Im Grunde genommen geht es darum, das Fahrzeug kennenzulernen.

  • Grundschulung:

    Das Entwickeln und Automatisieren der Bedienung sowie des Spur- und Geschwindigkeitsgefühls. Diese Ausbildung findet auf verkehrsarmen Strassen statt. Einfach ausgedrückt geht es darum, die Strasse kennenzulernen.

  • Hauptschulung:

    Das Erlernen des partnerbezogenen Verhaltens in jedem Verkehrsraum. Dieses findet auf verkehrsreichen Strassen statt. Im Klartext: Man lernt die Partner und ihr Verhalten kennen.

  • Perfektionsschulung:

    Selbständiges Fahren und Verhalten in Gefahrensituationen und Vervollkommnung der Ausbildung. Diese Ausbildung findet in allen Verkehrsräumen statt. Jetzt fahren wir selbständig nach dem Motto: Sehen – denken – fahren!

Nachdem die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert wurde, wird der Lernfahrausweis ausgestellt, welcher 4 Monate gültig ist. In dieser Zeit muss die praktische Grundschulung absolviert werden. Über den genauen Ablauf und die Details der Fahrausbildung mit dem Motorrad informiert Sie ihr OFV Fahrlehrer.

Wer mit Lastwagen, Car oder mit Bussen fahren möchte, muss den Fähigkeitsausweis für Güter oder Personentransport erwerben. Die LW-Fahrlehrer des OFV beraten Sie gerne.

Der Verkehrskundeunterricht VKU

Im VKU werden der Verkehrssinn und das Gefühl für Gefahren geschärft. Die Lernenden sollen damit zu einer defensiven und rücksichtsvollen Fahrweise motiviert werden und zu einer richtigen Einschätzung der eigenen Fahrfähigkeit kommen.

Für Lernende der Kategorien A, A1, B und B1 ist die Teilnahme an einem Kurs für Verkehrskunde obligatorisch. Ein VKU –Kurs kann nur mit gültigem LFA besucht werden. Ein Kurs dauert vier mal zwei Stunden und wird von einem Fahrlehrer erteilt. Nur wer die entsprechende Bestätigung eines Fahrlehrers hat, wird zur Führerprüfung zugelassen.

Die Führerprüfung

Die bestandene Führerprüfung ist die Krönung der Fahrausbildung. Wenn Ihr Fahrlehrer wie Sie der Meinung ist, dass Sie prüfungsreif sind, meldet er Sie beim Strassenverkehrsamt zur Führerprüfung an.

Fahrlehrerverband für Weiterbildung | l-auto.ch

An der Führerprüfung beurteilt ein Experte des Strassenverkehrsamtes, ob Ihre Fähigkeiten als Lenker den Ansprüchen des Strassenverkehrs genügen. Wenn ja, bekommen Sie Ihren provisorischen Führerschein. Wenn nein, werden Sie die Prüfung wiederholen müssen. Wer die Prüfung zweimal nicht bestehst, wird zu einer
weiteren Prüfung nur zugelassen, wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Ein vierter Versuch ist nur nach eine Eignungstest möglich.

Haben Sie die Prüfung bestanden, dürfen Sie endlich selbständig Auto oder Motorrad fahren. Der Führerschein ist allerdings erst provisorisch ausgestellt, bis Sie die obligatorische Weiterbildung der 2. Ausbildungsphase absolviert haben.
Mehr über die 2-Phasen Ausbildung (WeiterAusBildung), wie sie auch genannt wird erfahren Sie hier.

Zweiphasenausbildung: Besser fahren dank Weiterbildung

Mit der Führerprüfung ist die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen: In der Zweiphasenausbildung lernen Sie Ihr Fahrzeug noch besser im Griff zu haben, und sich noch sicherer im Verkehr zu bewegen.

Nutzen der WAB-Kurse

Können die Neulenkenden von den WAB-Kursen profitieren?

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Weiterausbildungskursen, um einen unbefristeten Führerausweis zu erhalten, wird nicht von allen Betroffenen eingesehen und begrüsst. Das kommt nicht unerwartet, zumal die Neulenkenden die Kurse auch selber bezahlen müssen.

Die Auswertung der Rückmeldungen Kursteilnehmenden im Rahmen der via Internet durchgeführten Befragung zur Kursbeurteilung aber belegt, dass eine Mehrheit der Neulenkenden von den WAB-Kursen profitieren kann.

Obligatorische Weiterausbildung ab 01.01.2020 

  • Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
  • Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Die Idee dabei:

In der obligatorischen Weiterbildung können Sie zusammen mit anderen Neulenkerinnen und Neulenkern in Gruppen gemeinsam die ersten praktischen Erfahrungen als VerkehrsteilnehmerIn verarbeiten und dabei das eigene Verhalten überprüfen. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestehen der Führerprüfung besucht werden, der zweite Kurstag nach dem ersten, spätestens drei Jahre nach der Führerprüfung.

Beim ersten Kurstag geht es darum, dass Sie lernen, gefährliche Verkehrssituationen früh zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Der zweite Kurstag dann soll das Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten wecken, den Verkehrssinn schärfen und umweltschonendes und partnerschaftliches Fahren vermitteln.

Das Kursangebot

Eine aktuelle Liste von Kursanbietern finden Sie hier.